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Sterbeurkunden

Sterbeurkunden werden zur Vorlage bei Krankenkassen, Versicherungen, Gewerkschaften, Banken, für Pensionsantrag, Beihilfen und dergleichen benötigt. Für die Ausstellung der Sterbeurkunden ist das Standesamt des Sterbeortes zuständig. Diesen Behördenweg erledigen wir gerne für Sie.


Verlassenschaftsabhandlung

Für die Nachlassverhandlung ist jener Notar zuständig, in welchem Ort die/der Verstorbene ihren/seinen letzten ordentlichen Wohnsitz gehabt hat. Der Notar wird vom Bezirksgericht bestellt. Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen. Mitzubringen sind die Personaldokumente, Rechnungen über Bestattungskosten, Kosten eines Grabmales (Kostenvoranschlag), Kosten, die durch eine eventuell letzte Krankheit verursacht wurden, Lebensversicherungspolizzen, Grundbuchauszüge, Aufstellung und Belege über Schulden, Sparkassenbücher, Testament usw. Die persönlichen Daten der nächsten Verwandten und Familienangehörigen müssen zur Kenntnis gebracht werden. Die Pensionsversicherung muss durch Vorlagen einer Sterbeurkunde, dem Pensionsbescheid oder der Versicherungsnummer schriftlich oder persönlich abgemeldet werden. Die Krankenkasse wird durch das Standesamt abgemeldet.


Witwen-/Witwer- und Waisenpension

Anträge auf Hinterbliebenenpensionen müssen mit nachstehenden Unterlagen eingereicht werden: 

 Todesbestätigung 
 Antrag auf die Pension 
 Pensionsbescheid der verstorbenen Person 
 Pensionsbescheid der antragstellenden Person 
 persönliche Dokumente der verstorbenen und antragstellenden Person

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausgaben für das Begräbnis vom Finanzamt als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Bestehende Verträge und Verpflichtungen, welche auf den Namen der/des Verstorbenen abgeschlossen wurden, müssen gelöst oder geändert werden (z.B. Rundfunkgebühren, Strom, Telefon, Mietverträge, Zeitungen, Versicherungen, KFZ usw.). Dies kann in den meisten Fällen mit einer Kopie der Sterbeurkunde erfolgen.

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