Sterbeurkunden
Sterbeurkunden werden zur Vorlage bei Krankenkassen, Versicherungen, Gewerkschaften, Banken, für Pensionsantrag, Beihilfen und dergleichen benötigt. Für die Ausstellung der Sterbeurkunden ist das Standesamt des Sterbeortes zuständig. Diesen Behördenweg erledigen wir gerne für Sie.
Verlassenschaftsabhandlung
Für die Nachlassverhandlung ist jener Notar zuständig, in welchem Ort die/der Verstorbene ihren/seinen letzten ordentlichen Wohnsitz gehabt hat. Der Notar wird vom Bezirksgericht bestellt. Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen. Mitzubringen sind die Personaldokumente, Rechnungen über Bestattungskosten, Kosten eines Grabmales (Kostenvoranschlag), Kosten, die durch eine eventuell letzte Krankheit verursacht wurden, Lebensversicherungspolizzen, Grundbuchauszüge, Aufstellung und Belege über Schulden, Sparkassenbücher, Testament usw. Die persönlichen Daten der nächsten Verwandten und Familienangehörigen müssen zur Kenntnis gebracht werden. Die Pensionsversicherung muss durch Vorlagen einer Sterbeurkunde, dem Pensionsbescheid oder der Versicherungsnummer schriftlich oder persönlich abgemeldet werden. Die Krankenkasse wird durch das Standesamt abgemeldet.
Witwen-/Witwer- und Waisenpension
Anträge auf Hinterbliebenenpensionen müssen mit nachstehenden Unterlagen eingereicht werden:
Todesbestätigung
Antrag auf die Pension
Pensionsbescheid der verstorbenen Person
Pensionsbescheid der antragstellenden Person
persönliche Dokumente der verstorbenen und antragstellenden Person
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausgaben für das Begräbnis vom Finanzamt als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Bestehende Verträge und Verpflichtungen, welche auf den Namen der/des Verstorbenen abgeschlossen wurden, müssen gelöst oder geändert werden (z.B. Rundfunkgebühren, Strom, Telefon, Mietverträge, Zeitungen, Versicherungen, KFZ usw.). Dies kann in den meisten Fällen mit einer Kopie der Sterbeurkunde erfolgen.
|